Lockerung der Gruppenbeschränkung auf Sportstätten

Offizielle Mitteilung des ÖBV 


Mit der neuen Lockerungsverordnung ergibt sich auch die Aufhebung der Beschränkung von Trainingsgruppen auf maximal zehn Personen auf öffentlichen und nicht öffentlichen Sportstätten. Trotzdem empfehlen wir weiterhin Trainingsgruppen mit maximal zehn Personen inklusive TrainerIn zu bilden, um die Abstände besser einhalten zu können. Es können, sofern es die Größe der Sportstätte zulässt, mehrere Trainingsgruppen parallel Sport betreiben.
Der Österreichische Basketball-Verband schließt sich der Empfehlung an, weiterhin Trainingsgruppen mit maximal 10 Teilnehmer/innen zu bilden.

Weiterhin „gsund“ bleiben und beste Grüße

Stefan Laimer
ÖBV / General Manager


>>> Einverständniserklärung zur Teilnahme am Training

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