Fördermodell „U10“: Jg. 2013, 2014, 2015 Kalenderjahr 2022

Der österreichische Basketballverband fördert im Rahmen des U10 Projektes in Kooperation mit den Dach- verbänden ASKÖ, ASVÖ und der SPORTUNION direkt jene Vereine, welche Kinder ausgewählter Jahrgänge als (idealerweise neue) Mitglieder melden.

Das Ziel des Fördermodells ist die nachhaltige Erhöhung der Anzahl basketballspielender Kinder im Alter von U10 (ab 3. Klasse VS) bis U16. Dazu wurde in den vergangenen Jahren vor CORONA ein Mehrstufenmodell entwickelt, das seine Fortsetzung findet

Förderzweck

Finanziert werden sollen Honorare der Trainer. Anrechenbar sind daher Trainerhonorare (auch PRAE oder Angestelltenverhältnisse) für Trainer ausschließlich dieser geförderten Mannschaften (U10). Je nach Bedarf können auch Kosten für Turnierteilnahmen geltend gemacht werden (jedoch keine Hallen- oder anderer Infrastrukturkosten)

Budget

Es steht ein Budget von 55.000,- zur Verfügung. Je nach Anzahl der beantragten/gemeldeten SpielerInnen ergibt sich eine Förderung je Spieler, die zur Auschüttung gelangt. Vereine gem. Pkt. 1 und 2 werden vor Vereinen ohne Neuanmeldungen im Prinzip first come – first serve gefördert. Ein Verein kann max. 4.000,- an Förderung generieren.

Abrechnung & Fristen:
Die Antragsfrist endet per 15.12.2022 (Einlangen beim ÖBV). Elektronisch eingelangte Anträge gelten ebenfalls als eingebracht, sofern bis zum 18.12.2022 alle Unterlagen im Original im ÖBV vorliegen.
Bei Anforderung der Förderung (nach dem 15.12.2022) sind Belege im Original mit
Leistungszeitraum, Belegdatum und Zahlungszeitraum 01.01.-31.12.2022 über die
zugesagte Förderhöhe samt Zahlungsnachweisen (Auftragsbestätigung, Kontoauszug)
vorzulegen. Anrechenbar sind Kosten lt. Förderzweck (siehe oben) für diese geförderten Mannschaften. Dabei muss der Bezug zur geförderten Mannschaft nachgewiesen werden.

Mehrfachförderungen sind ausgeschlossen (Eine Bestätigung ist erforderlich!)

Für bar bezahlte Rechnungen oder Honorare/PRAE muss nachgewiesen werden, wie das Geld aus dem Vereinsvermögen bezahlt wurde (Barabhebung Bank, satzungsgemäß unterfertigtes Kassabuch des Vereins).

Die Anträge werden ab 16.12.2022 nach Datum des Einlangens bearbeitet. Sobald das Fördervolumen erschöpft ist, können keine Anträge mehr bearbeitet werden, Förderanträge werden nach dem Prinzip „Come first – serve first“ bearbeitet und nach Vorlage vom Vorstand des ÖBV genehmigt.

ÖBV übermittelt werden. Als Auszahlungstermin ist der 30.12.2022 vorgesehen.

Download. Antrag
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