COVID-INFOS

Aktuell bestehen hinsichtlich der Sportausübung sowie betreffend Zuseher (bis 500 Personen) keine verpflichtenden Einschränkungen bzw Vorgaben.
In geschlossenen Räumen von Sportstätten ist für alle Personen das Tragen einer FFP2-Maske offiziell empfohlen (ausgenommen bei der Sportausübung sowie in Feuchträumen wie Duschen und Schwimmhallen).
Ein entsprechend verantwortliches Handeln wird daher seitens des OÖBV empfohlen.


Dr.Martin Greifeneder
OÖBV-Vizepräsident
OÖBV-Rechtsreferent

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