22/04/2022 von Greifeneder / OÖBV-Rechtsreferent
COVID-INFOS
Aktuell bestehen hinsichtlich der Sportausübung sowie betreffend Zuseher (bis 500 Personen) keine verpflichtenden Einschränkungen bzw Vorgaben.
In geschlossenen Räumen von Sportstätten ist für alle Personen das Tragen einer FFP2-Maske offiziell empfohlen (ausgenommen bei der Sportausübung sowie in Feuchträumen wie Duschen und Schwimmhallen).
Ein entsprechend verantwortliches Handeln wird daher seitens des OÖBV empfohlen.
Dr.Martin Greifeneder
OÖBV-Vizepräsident
OÖBV-Rechtsreferent