CORONA-NEWS: Meldeordnung des ÖBV

Meldeordnung des ÖBV - Änderung 

Folgende Änderung bezüglich der Meldeordnung aufgrund der COVID 19 Situation gilt per sofort bis auf weiteres:
(beschlossen durch den Vorstand des ÖBV am 19.05.2020)


§ 8 Zulässigkeit von Transfers
(1) Transfers sind unter folgenden Bedingungen zulässig:
a) Sommerübertrittszeit:  Eine Freigabe für einen Transfer ist vom freigebenden Verein zu erteilen, wenn

1. ein Antrag auf Ummeldung des Spielers vom ansuchenden Verein bis zum 20. August (statt 20. Juni) jeden Jahres 24 Uhr erfolgt (Zeitstempel im ZMS System) und
2. keine Gründe für eine Freigabeverweigerung vorliegen (§ 10)

Sollte eine Verlängerung der Meldefrist für die SL 14/16/19 Bewerbe notwendig sein, folgt noch gesondert Information im Zuge der Ausschreibung (Juni 2020).

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