CORONA NEWS: Von 25 auf 50 Personen erhöht

3. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung

gültig ab 5.Februar 2022 / 0.00 Uhr


Liebe Sportfreunde!

Die 3. Novelle zur 4.COVID-19-Maßnahmenverordnung, die mit morgen 5. Februar, 0,00 Uhr in Kraft tritt, liegt nunmehr – spät abends – vor.

Ein erstes Studium ergibt im Wesentlichen nur zwei für den Breitensport relevante Änderungen:

  • Ab sofort sind ohne fix zugewiesene Plätze, also im Training oder bei einem Meisterschaftsspiel, bei Zusammenkünften bis zu 50 Personen zugelassen.
    Dies bedeutet, es gibt keine Covid-10-bedingte Einschränkung der Spielerzahl bei Meisterschaftsspielen mehr.
  • Sportstätten dürfen bis 24,00 Uhr geöffnet sein. Dies bedeutet weniger Stress bei Abendspielen.

Dies bedeutet aber auch (siehe die bisherigen Informationen):

  • Von der Maskenpflicht ausgenommen sind weiter nur die unmittelbar am Spielfeld in Einsatz befindlichen Spieler (unter 12 Jahre reicht Mund-Nasen-Schutz)
  • Es gilt weiter 2G (ab 12 Jahre) in der gesamten Halle!


Bleibt gesund! 


Dr.Martin Greifeneder
OÖBV-Rechtsreferent



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