CORONA-NEWS - Neue Bestimmungen für den OÖBV

Aktuelle Informationen betreffend COVID-19  -  24.März 2022

Die Bundesregierung hat neue Richtlinien für Covid-19 beschlossen, die auch auf den Sport ihre Auswirkung haben. Unser Rechtsreferent hat sich die Mühe gemacht, diese zusammenzufassen.

Aktuell gelten für die Durchführung von Spielen und Trainings im Bereich des OÖBV folgende Vorschriften:

  • Beim Trainings, Spielen etc. ist eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt nicht für die Sportausübung selber oder in Feuchträumen (Duschen, Schwimmhallen).
    Das heißt, auch während eines Wettspiels haben alle außer Spieler und Schiedsrichter eine FFP2-Maske zu tragen, also auch Ersatzspieler, Coaches und Schreibertisch.
  • Für Zuschauer besteht generell wieder FFP-2-Maskenpflicht, auch auf zugewiesenen Plätzen. Ausgenommen ist die Konsumation von Speisen und Getränke.
  • Bei Zusammenkünften mit mehr als 50 Personen hat der/die für die Zusammenkunft Verantwortliche eine(n) COVID-19-Beauftragte(n) zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen

    Dr.Martin Greifeneder
    OÖBV-Rechtsreferent
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