CORONA - NEWS / 20-09-2020

Lockerungsverordnung: Änderung bei MaximalteilnehmerInnenanzahl indoor

Sg. Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die ab morgen gültige Lockerungsverordnung bedeutet für den Sport, dass in geschlossenen Räumen Veranstaltungen (ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze) nur mehr mit maximal 10 Personen durchgeführt werden dürfen.
An dieser Reduktion der TeilnehmerInnenanzahl übte Sport Austria-Präsident Hans Niessl gestern öffentliche Kritik:
https://www.derstandard.at/story/2000120123871/cor...

Schließlich gelang es, einen Kompromiss für den Sportbereich zu erreichen: In einer Sportstätte können demnach auch mehrere Gruppen mit je 10 Personen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann.
Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Im Sportbereich sind das etwa TrainerInnen und BetreuerInnen. Bei Mannschaftssportarten, wie bespielwiese Fußball oder Basketball, ist die für die Ausübung der jeweiligen Sportart
erforderliche Anzahl an SpielerInnen nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzurechnen.
Weiters sieht die neue Verordnung vor, dass jegliche Veranstaltung mit mehr als 250 Personen behördlich genehmigt werden muss und ein/e COVID-19-Beauftragte/r ist für Veranstaltungen mit über 50 Personen in geschlossenen Räumen und über 100 Personen im Freien verpflichtend ist.
Die für die morgige Verordnung angepassten FAQ finden Sie wie gewohnt auf unserer Website 

www.sportaustria.at/corona

Die Änderung der Lockerungsverordnung finden Sie hier (konsolidierte Fassung noch nicht verfügbar):

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA...

Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:

Hotline: Tel: +43 (1) 71606 - 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: sport@bmkoes.gv.at

Wir bitten alle Sportverbände, die Handlungsempfehlungen herausgeben bzw. herausgegeben haben, diese in Bezug auf die aktuelle Lockerungsverordnung zu überprüfen und uns ggf. den Link zu übermitteln. 

 www.sportaustria.at/corona


Unter unseren FAQ finden Sie viele Antworten zu häufig gestellten Fragen. Wir aktualisieren und erweitern die Liste regelmäßig. Weiters informieren wir Sie wie bisher über Newsletter und WhatsApp; neu bei uns: Facebook und Instagram – werden Sie Teil der Community:

Facebook: www.facebook.com/bundessportorganisation
Instagram: www.instagram.com/sportaustria
Newsletter: www.sportaustria.at/newsletter
WhatsApp-Infoservice:
Nummer 0664 845 43 11 speichern und WhatsApp mit „Start“ schicken

Beste Grüße,

Ihr Sport Austria-Team
Mag. (FH) Georg Höfner-Harttila
Sport Austria – Österreichische Bundes-Sportorganisation
Prinz-Eugen-Straße 12, 1040 Wien
Tel.: +43 / 1 / 504 44 55-18
Fax: +43 / 1 / 504 44 55-66
E-Mail: g.hoefner@sportaustria.at
Internet: www.sportaustria.at

ZVR 428560407
UID ATU71067659


0
Feed