CORONA - INFOS FÜR VEREINE DES OÖBV

Stand: Donnerstag, 13.Jänner 2022


Liebe Vereinsverantwortliche!
Aus der jüngsten 6. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnungvom 10.1.2022 haben sich für den Breitensportbetrieb des OÖBV keinerlei Änderungen ergeben haben, unsere Information auf der Homepage des OÖBV vom 7.1.2022 bleibt daher unverändert aufrecht.
Dessen ungeachtet gibt es aktuell im Zusammenhang mit der 25 Personen-Regel, in deren Rahmen ohne fix zugewiesene Plätze die Sportausübung zulässig ist, Verunsicherung hinsichtlich der Auslegung dieser Regel.
Der OÖBV ist nicht befugt, für die zuständige Verwaltungsbehörde, die allenfalls diese Vorschriften auszulegen hat, die Verordnung verbindlich auszulegen. Wir können euch daher nur die Ansicht des OÖBV dazu mitteilen, die insoweit verbindlich ist, als es bei deren Beachtung keine Beanstandung seitens des Verbandes geben wird:
Neben 25 Sport ausübenden, 2G erfüllenden Personen dürfen auf zugewiesenen und gekennzeichneten Plätzen bis zu 500 2G erfüllende Personen mit Maske in die Halle eingelassen werden.
Nach Ansicht des OÖBV zählen die 3 Tischorgane nicht zum Sportkontingent, da sie in der Halle fix zugewiesene Plätze haben, die durch ihre Funktion (Schreiber, Zeitnehmer, 30-Sek) auch gekennzeichnet sind (Maskenpflicht).
Zum Sportkontingent zählen daher:

  • 2 Schiedsrichter
  • 2 Coaches 

Bleiben max 21 Spieler. Im Sinne einer Chancengleichheit kann daher jede Mannschaft mit max 10 Spielern plus Coach antreten. Ein allfälliger Assistent-Coach geht zu Lasten des Spielerkontingents dieser Mannschaft.

Für den Vorstand
Martin Greifeneder

OÖBV-Rechtsreferent


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